Menschenrechte lassen sich nicht ökonomisieren von Andreas Bik, Stiftung St. Ludgeri
Donnerstag, 16. November 2006Die von meinem Kollegen Georg Bonerz aus dem Marienhaus initiierte „Nachdenkaktion“ macht deutlich, dass die Altenpflegeszene einem Pulverfass gleicht. Mittlerweile ist die viel gepriesene sog. 5. Sozialversicherungssäule in die Jahre gekommen und zeigt deutliche Schwachstellen. Sie droht – ähnlich wie die Rente und die Krankenversicherung – unter dem Druck der finanziellen und demographischen Entwicklung Risse zu bekommen. Als eine Vollversicherung war sie nie angedacht – aber der Teilkaskoanteil wird immer geringer und der Selbstbehalt immer größer. In Situationen ökonomischer Zwänge ist es verständlich, dass seitens der Politik und der Kostenträger Versuche unternommen werden, die Leistungen zu beschneiden. Dies darf aber nie soweit gehen, dass fundamentale, grundrechtlich gesicherte Rechte in Gefahr geraten. Eine Gesellschaft, die für sich in Anspruch nimmt, eine soziale Ausrichtung zu haben, darf es nicht zulassen, dass Menschenrechte verletzt werden und alte und pflegebedürftige Menschen unter menschenunwürdigen Verhältnissen leben müssen. Es ist daher zu begrüßen, dass eine Expertengruppe eine Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen erarbeitet hat. Diese Charta könnte hilfreich sein, wenn sich alle Beteiligten – die Politik, die Kostenträger und die Heime - daran orientieren und die dort postulierten Rechte zu einem verbindlichen Maßstab erklären. Die Charta umfasst die nachfolgenden 8 Artikel.
Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.
Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.
Artikel 3: Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglich-keiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.
Artikel 6: Kommunikation, Persönliche Zuwendung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.
Wenn diese Charta wirklich verbindlicher Maßstab werden sollte, dann setzte dies einerseits sozial-politische Konsequenzen voraus, um auch tatsächlich die Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Umsetzung und Erfüllung ermöglichen – aber gleichzeitig ergäben sich auf der anderen Seite hieraus dann auch strafrechtliche und zivil-rechtliche Folgen für Heime, die hiergegen verstoßen. Eigentlich sollte dies auch schon heute in einem Staat so sein, der als Rechtsstaat bezeichnet wird. Dies ist aber leider nicht immer so – denn es gibt sicher in manchem Heim auch täglich vielfältiges Leid, das nicht entsprechend geahndet wird. Hier-gegen möchte die oben erwähnte Aktion ein Zeichen setzen. Es ist wichtig, dass endlich wieder mehr Vertrauen in die Pflege und die hierfür Verantwortlichen gesetzt wird und sich das Bild in der Öffentlichkeit von den negativen Vorurteilen befreit. Dazu gehört natürlich auch, dass die Diskussion um die Kosten der Pflege endlich offen und ehrlich geführt wird. Gute Pflege ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die Menschenrechte dürfen nicht auf dem Altar ökonomischer Zwänge geopfert werden.
A. Bik